Kreditangebote bei Urlaubskrediten vergleichen

Im Bereich der Ratenkredite gibt es den allgemeinen Konsumentenkredit genauso wie den Kredit, der an einen bestimmten Verwendungszweck gebunden ist. Das kann zum Beispiel der Umzugskredit, der Autokredit oder auch der Urlaubskredit sein. Für welchen Verwendungszweck der Urlaubskredit gedacht ist, geht natürlich bereits aus der Bezeichnung hervor. Vergeben wird dieser Kredit zum einen von den Banken, zum anderen aber vermehrt auch von Reiseunternehmen bzw. von Reiseveranstaltern. Der Bankkredit als Urlaubskredit ist vom Prinzip her ein ganz gewöhnlicher Ratenkredit, der eben nur mit dem Namen Urlaubskredit bezeichnet wird. Insofern entsprechen alle Merkmale und Konditionen dieses Urlaubskredites auch dem eines Konsumentenkredites. Das bedeutet, die Darlehenssumme wird in Raten zurück gezahlt, die monatlich die gleiche Höhe haben. Der vereinbarte Zinssatz ist fest und wird während der Laufzeit nicht verändert.

Auch beim Urlaubskredit, den man von Seiten der Reiseunternehmen bekommen kann, handelt es sich von der Kreditart her um einen Ratenkredit bzw. um eine Ratenzahlungsvereinbarung, da natürlich kein Bargeld fließt, sondern die fällige Zahlung nur auf Monate verteilt wird. Wenn man Banken und Reiseunternehmen bezüglich der Konditionen vergleicht wird man häufiger feststellen, dass die Reiseunternehmen nicht selten die günstigeren Konditionen, sprich die besseren Zinssätze, anbieten können. Der Grund besteht vor allem darin, dass das Reiseunternehmen in erster Linie von der verkauften Reise und nicht von den Kreditzinsen „lebt“, wie es bei der Bank als Kreditgeber der Fall ist. So steht bei den Reiseunternehmen die Kundenbindung im Vordergrund, sodass man günstige Konditionen quasi als Anreiz zum Buchen der Reise vergeben kann. Ein besonderes Thema im Zusammenhang mit einem Urlaubskredit sind die Sicherheiten, die eventuell vom Kreditgeber verlangt werden.

Die Sicherheiten sind deshalb ein besonderes Thema, weil es beim Urlaubskredit keinen Gegenwert gibt, wie es beispielsweise beim Autokredit oder beim Immobilienkredit der Fall ist. Während der Kreditgeber beim Autokredit zum Beispiel das finanzierte Fahrzeug im Zuge einer Sicherungsübereignung als Kreditsicherheit entgegen nehmen kann, ist es beim Urlaubskredit automatisch so, dass der finanzierte Urlaub natürlich nach Antritt der Reise keinen Wert mehr für den Kreditgeber darstellt. Daher verlangen die meisten Kreditgeber im Zuge des Urlaubskredites zumindest den Abschluss einer Restkreditversicherung, auch als Restschuldversicherung bezeichnet. Durch diese Versicherung wird dann zumindest gewährleistet, dass die Kreditraten weiter gezahlt werden, wenn der Kreditnehmer verstirbt, arbeitslos oder berufsunfähig werden sollte. Andere Kreditsicherheiten, wie zum Beispiel Bürgschaften oder ähnliches, sind beim Urlaubskredit aufgrund der meistens verhältnismäßig geringen Darlehenssummen eher unüblich.

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